Wir haben einen Mandanten, der schon mehrere Jahr den Tankgutschein (aktuell 50 Euro) bezahlt.
Parallel hat er nun bei einer Versicherung eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen.
Die 34,00 Euro sollen in der Zukunft laufen zusätzlich zum Tankgutschein.
Er wusste leider nicht, dass die Höchstsumme mit den 50 Euro schon ausgeschöpft sind.
So einen Fall hatten wir bisher nicht.
Können /müssen beide Summe pauschalversteuert werden mit 30%?
Moin!
Ich habe einen vergleichbaren Fall.
Da rechnen wir den BKV-Beitrag mit LA 2770 ab. Bei dieser LA ist dann hinterlegt mit den Folgelohnarten 2780 und 2790, dass der Mitarbeiter keinen persönlichen Aufwand durch die BKV-Beiträge hat. Mit den LA 2780 und 2790 übernimmt der AG die Steuer und SV-Beiträge.
Es sollte ja auch ein Geschenk (Sachbezug) des AG sein - da wollte er auch die Kosten übernehmen.
VG J.
Hallo,
wenn der Betrag von monatlich 50,00 EUR überschritten wird, unterliegt der gesamte Wert des Sachbezugs der Lohnsteuerberechnung.
Über § 37b EStG können Arbeitgeber aber auch Sachbezüge, die zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen, bis zu einem jährlichen Betrag von 10.000 Euro brutto mit 30% pauschal versteuern.
Mehr Infos finden Sie im Hilfe-Dokument 1035160 .