Hallo,
ein Mitarbeiter erhält während seines Krankengeldbezugs weiterhin einen monatlichen Tankgutschein 50 EUR als Sachzuwendung.
Wir möchten in diesem Zusammenhang klären, ob diese Leistung der Krankenkasse gemeldet werden muss und ob sie Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch hat.
Hallo,
muss nicht gemeldet werden und hat keine Auswirkung auf den Krankengeldanspruch.