Hallo, welchen Tätigkeitsschlüssel benutzt man für einen abhängigen Geschäftsführer wodurch nicht das Statusfeststellungsverfahren ausgelöst wird ?
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Hallo,
das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV funktioniert über das DEÜV-Meldeverfahren nur über eine DEÜV-Anmeldung GdA 10 und steht nicht, wie von Ihnen vermutet, mit der Schlüsselung des Tätigkeitsschlüssels in Verbindung.
Unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte DEÜV-Meldung/Kammerberechnung wählen Sie in der Liste "Statuskennzeichen" den Eintrag "Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH". Mit dieser Hinterlegung wird nach erfolgter Abrechnung und Erstellung einer DEÜV-Meldung mit GdA 10 das Statusfeststellungsverfahren angestoßen.
Weitere Informationen zum Statusfeststellungsverfahren entnehmen Sie unserem Dokument 1008720 DEÜV – Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer anstoßen.