Hallo Zusammen,
ich habe zum 28.02.2022 einen Systemwechsel gemeldet. Wie verhält es sich mit Nachzahlungen
der vorherigen Monate z. B. Nachzahlung 01.2022 wegen arbeitsgerichtlt. Verfahren. Eine Nachberechnung
03.2022 ist nicht möglich und bei einer Wiederabrechnung müssten Säumniszuschläge für
Steuer und SV Beiträge gezahlt werden?! Oder muss das die neue Abrechnungsstelle übernehmen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG Inka 1
Hallo,
nur noch einmal zum Verständnis?!
Sie haben den Lohn zum 28.02.2022 aus LuG an Lodas an einen anderen Berater abgegeben?
Es gibt jetzt einen arbeitsgerichtlichen Vergleich? Was haben Sie dann damit noch zu tun, wenn Sie das Mandat zum 28.02.2022 abgegeben haben?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
es warein Systemwechsel von Lodas an einen externen Mandanten zum 28.02.2022...
Da es sich um Abrechnungsmonate handelt, für die ich noch zuständig gewesen bin,
z.B. 01.2022, stelle ich mir die Frage, ob ich die Berichtigungen noch
durchführen muss?!
Vielen Dank für Antworten...
LG Inka 1
Wenn Sie die Werte bereits übergeben haben, fehlen dem künftigen Abrechnenden Ihre nachträglich abgerechneten Werte. Diese müssten manuell nachträglich vorgetragen werden. Sie sollten auf jeden Fall alle Übergabe-Arbeiten nach der Korrektur noch einmal durchlaufen, um sicher zu gehen, dass alles an Änderungen vorgenommen / übergeben wurde.
Wenn die Chance noch besteht, würde ich die Korrektur jetzt noch schnell in Lodas vornehmen und die Daten noch einmal übergeben und dann noch einmal die Daten nach Lohn und Gehalt holen.