Hallo,
Ich habe die Löhne aus einer Fremdsoftware übernommen und arbeite nun mit DATEV Lohn und Gehalt.
Alle Mitarbeiter wurden von mir manuell angelegt. Nun wollte ich den ELStAM-Systemwechsel durchführen, um die elektronische Lohnsteuerkarte abzurufen.
Dabei erhalte ich die Fehlermeldung, dass ein Systemwechsel (Ummeldung) rückwirkend nicht möglich ist und der Meldebeginn frühestens zum 01.02.2025 erfolgen kann.
Die Januar-Werte habe ich manuell erfasst. Die abgerufenen Werte stimmen mit den Daten für Februar 2025 überein, bis auf eine Mitarbeiterin.
Die Löhne wurden in der Fremdsoftware bis zum 31.12.2024 abgerechnet, eine Abmeldung der Mitarbeiter wurde jedoch durch die vorherige Beraterin nicht durchgeführt.
Wie kann ich die ELStAM-Daten für Januar 2025 abrufen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Hat denn der Vorberater tatsächlich eine Systemwechselabmeldung durchgeführt, dann wäre es korrekt, eine Systemwechselanmeldung zu machen. Hat er aber alle Mitarbeiter ausscheiden lassen, dann müsstest Du praktisch einen Neueintritt vornehmen. Wichtig ist, dass Du schaust bei den Elstam-Rückmeldungen, dass alles passt. Sollte es bei einem Mitarbeiter nicht identisch sein, so würde ich mit dem Finanzamt telefonieren und die Elstam-Daten kurz telefonisch abgleichen. Wenn alles passt, kannst Du sie ja ausnahmsweise manuell einpflegen.
Hallo,
die Ummeldung für das ELStAM-Verfahren ist immer nur zum 1. des aktuellen Kalendermonats möglich. Das ist unabhängig vom Abrechnungsmonat.
Sie erhalten die ELStAM-Daten dennoch auch für den Zeitraum vor 02/2025 zurückgemeldet.