Hallo,
wir müssen einen Systemwechselmeldung 36 in Lohn und Gehalt melden. Es werden die Lohn-Daten zum 30.06. in ein Fremdsystem übernommen.
Muss die Systemmeldung 36 vor oder nach dem Monatsabschluss 06/25 erfolgen?
Hallo,
ich würde den Systemwechsel vor dem Monatsabschluss bzw. vor der Lohnabrechnung eingeben, denn nur so kann gewährleistet werden, dass die richtige DEÜV-Meldung erstellt wird.