Ich habe den Lohn über Lodas 6/18 bereits abgerechnet. Nun wird unser Mandant ab 7/18 selbst den Lohn erstellen (kein Lodas).
Ich habe die Unfallversicherung zum 30.06.2018 beendet. Und in der SV wegen Systemwechsel die Beendigung zum 30.06.2018 erfasst.
Muss ich für alle AN eine Wiederholungsabrechnung 6/18 machen oder reicht ein einziger AN?
Falls ich für alle AN machen muss, wenn ich auf das Systemwechsel in der SV verzichte, reicht es für die UV nur eine einzelne Abrechnung?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Frau Behrens,
sie müssen hier den Punkt "Wiederholungsabrechnung komplett" bei der Abrechnung auswählen, damit die entsprechenden Meldungen erstellt werden. Ein einzelner AN reicht hier nicht aus, da dann nur von ihm eine SV-Meldung erstellt wird.
Ob Sie auf die SV-Meldung verzichten können glaube ich nicht, da ja irgendwie die bereits abgerechneten Entgelte gemeldet werden müssen.
Gruß
Wenn nicht wegen Systemwechsel abgemeldet wird, muss der Mandant nur die Saldenvorträge erfassen und erstellt halt für das ganze Jahr die SV-Meldung zum Jahresende bzw. bei Austritt. Für sv-pflichtige AN muss alleine wegen der LStB bereits Saldenvorträge erfasst werden.
Mir geht es in erster Linie um die Unfallversicherungsmeldung. Der Mandant muss entscheiden, ob er eine komplette Wiederholungsabrechnung (13 AN) bezahlen will oder nur 1 Wiederholungsabrechnung.
Ich hatte gehofft, dass es ausreicht 1 Wiederholungsabrechnung zu fahren, damit für alle automatisch eine Abmeldung wegen Systemwechsel erfolgt.
Für die Unfallversicherung müsste es ausreichen für einen Arbeitnehmer die Wiederholungsabrechnung anzustoßen.
Für die SV-Meldung muss jedoch für alle eine Wiederholung durchgeführt werden, da sonst nur für diesen einen Arbeitnehmer die SV-Meldung erstellt wird. Aus diesem Grund würde ich persönlich es nicht so machen wie in Ihrem 1. Absatz, da dann für diesen einen Arbeitnehmer nur noch die Differenz gemeldet werden darf.
Die einfachste, schnellste und sauberste Lösung ist wie gesagt eine Wiederholungsabrechnung für alle Arbeitnehmer.