Gute Tag,
Die Quarantäneabrechnung hat augenscheinlich einwandfrei funktioniert. Nun meldet die Fibu, dass die AG-SV Beiträge auf den Fiktivlohn keiner Kostenstelle zugeordnet werden.
Da die Mitarbeiterin nur einer kostenstelle zugeordnet ist, habe ich für den Monat bei der lohnart 480 und 481 keine Änderung bezüglich der kostenstellenverteilung vorgenommen. Ist das das Problem oder muß noch eine andere Einstellung getätigt werden?
Viele Grüße
RINCHEN
Was haben Sie bei der Lohnart unter Allgemein/Bearbeitungsvorschriften unter Verteilung Kostenstellen eingetragen?
Ich habe Verteilung Betrag geschlüsselt. Standartmäßig müsste keine Verteilung geschlüsselt sein. Versuchen Sie es mal damit.
Aus aktuellem Anlass möchte ich mich hier auch nochmal dranhängen. Ich habe auch das Problem, dass die SV-AG-Beiträge ohne Kostenstellen sind. Ich habe jetzt auch für die Zukunft die Auswahl "Verteilung Betrag" gewählt.
Für den Monat April habe ich jedoch das Problem, dass ich im Buchungsbeleg einen Posten "xx Euro" Ges. Soz. Aufwand, welcher ohne Kostenstelle ist.
Da ich jedoch 3 Mitarbeiter in Quarantäne hatte, muss ich den Betrag nun auf 2 Kostenstellen aufteilen (2 Mitarbeiter haben die gleiche Kostenstelle, der andere Mitarbeiter hat eine andere Kostenstelle). Das Problem liegt darin, dass ich diesen Betrag nicht nachvollziehen kann und daher nicht korrekt auf die Kostenstellen verteilen kann.
Normalerweise müsste es doch so sein, dass sich dieser Betrag ohne Kostenstelle sich aus den erstattungsfähigen AG SV-Beiträgen aus der Auswertung 447 ergibt, aber egal wie ich rechne, ich komme nicht auf den Wert. Die Auswertung 447 enthält ja AG+AN-Beiträge, ich habe entsprechend den AG-Anteil daraus berechnet, komme aber trotzdem nicht auf den Wert im Buchungsbeleg.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus u. viele Grüße
Hallo,
pauschal kann ich die Frage leider nicht beantworten.
Den Sachverhalt müssten wir uns ansehen. Wenden Sie sich bei Bedarf gerne über einen anderen Weg an uns.