Hallo,
wir arbeiten seit einiger Zeit mit allen Funktionen in DATEV Personal.
Meine Frage: Wenn die Mandanten regelmäßig die Monatsdatenerfassung in DUO machen, müssen dann für Prüfungen weiterhin noch die Stundenzettel ausgefüllt und unterschrieben und in der Personalakte abgelegt werden?
Danke und viele Grüße,
Lisa
@LisaUeffing schrieb:Hallo,
wir arbeiten seit einiger Zeit mit allen Funktionen in DATEV Personal.
Meine Frage: Wenn die Mandanten regelmäßig die Monatsdatenerfassung in DUO machen, müssen dann für Prüfungen weiterhin noch die Stundenzettel ausgefüllt und unterschrieben und in der Personalakte abgelegt werden?
Danke und viele Grüße,
Lisa
Selbstverständlich. Es handelt sich, wie der Name schon sagt, um eine Erfassungslösung primär für Mandanten für Bewegungsdaten, um die Vor-Ort-Erfassung durch den lohnabrechnenden Steuerberater zu optimieren. Das hat mit Nachweispflichten nach MiLoG o. a. gesetzlichen Vorschriften nichts zu tun.