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Stundenweise Urlaub im Baulohn

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letzte Antwort am 08.01.2016 20:09:59 von rvh
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ivonne
Beginner
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Habe im Baulohn noch Urlaub aus dem Vorjahr übrig, der genommen werden muss, bevor Schlechtwetter angemeldet werden darf. Die Leute haben aber jeden Tag nur 1 bis 2 Stunden weniger gearbeitet. Wenn ich diese Stunden jeweils als Urlaub eingebe, dann zählt er jedesmal einen Tag Urlaub. Wie kann man das verhindern?

rvh
Erfahrener
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Nachricht 2 von 2
342 Mal angesehen

Hallo Ivonne,

es gibt im Bauhauptgewerbe keine anteiligen Urlaubstage, weshalb das Programm m.E. völlig zu recht jeweils pro Tag mit einem "U" im Kalendarium unabhängig von den daran "hängenden" Stunden auch einen ganzen Urlaubstag abrechnet.

Wenn Sie zuerst einmal die WA-Stunden zusammen rechnen und unter Beachtung der tariflichen/betrieblichen Arbeitszeit je Wochentag auf volle Tage "umrechnen", dann wissen Sie schon einmal näherungsweise, wie viele Urlaubstage (also Tage mit einem "U" im Kalendarium) Sie verwenden dürfen (z.B. bei insges. 20,0 WA-Stunden könnte das bei 38-Std.-Woche im Dezember z.B. durch 2 x Freitag ( a 6 h) und 1 x anderen Werktag (Mo bis Do a 8 h), also 3 x "U" im Kalendarium geglättet werden. Wenn Sie die Zeile mit dem "U" immer mit Soll-Arbeitszeit am betreffenden Tag vorgeben, dann lassen Sie an den anderen Ausfalltagen diese zu viel erfassten Stunden schlicht weg. So bleiben Ihnen bei optimaler Verteilung max. Bruchteile eines einzigen Arbeitstages noch als "zu wenig" hängen, die Sie entweder einfach so akzeptieren oder aber durch eine weitere "U"-Tagesbuchung auch noch abrechnen, wobei dann aber Überstunden mit Zuschlägen bzw. Kürzungen bei WAG-VL entstehen können.

Da Sie leider nicht angeben, ob Sie mit LODAS oder LuG abrechnen, kann ich Ihnen an dieser Stelle momentan nicht weiter helfen.

Bitte geben Sie bei solchen Fragen auch immer mit an, ob bzw. welches der zulässigen Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommt (tarifliches Arbeitszeitkonto oder Ausgleichskonto). Denn dort vorhandene Guthaben des AN sind ja meist auch für Ihre Fragestellung zu berücksichtigen.

Gutes Gelingen und ein angenehmes Wochenende

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 08.01.2016 20:09:59 von rvh
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