abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Stundenlohnempfänger Lohnbesonderheiten Beschäftigungsverbot

12
letzte Antwort am 09.08.2019 08:44:11 von reibert
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
970 Mal angesehen

Hallo Ihr.....

eine Arbeitnehmerin die nach Stundenlohn abgerechnet wird, ist jetzt im Beschäftigungsverbot.

Ich habe erfasst!

Daten voraussichtlicher Entbindungstermin etc.

Kalender: Mutterschutzlohn/Beschäftigungsverbot

Besonderheiten/Mutterschutz:

394731_pastedImage_0.png

Monatserfassung:

394732_pastedImage_1.png

Egal was ich zu den jeweiligen Lohnarten/Lohnbesonderheiten schlüssele, Lohn und Gehalt bringt mir nicht die Erstattung U 2.

Ich habe es auch schon mit einer anderen Lohnart probiert, statt 3340 die 1650.

Was mache ich falsch?????

LG

H. Hannemann

0 Kudos
Tags (1)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 13
682 Mal angesehen

Hallo,

auf den ersten Blick fällt mir nichts auf.

Erhalten Sie Hinweise zur Abrechnung?

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 13
682 Mal angesehen

Hallo,

haben Sie schon die Mandantenstammdaten geprüft, ob dort U1/U2 oder U2 Pflicht geschlüsselt ist?

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
682 Mal angesehen

Hallo Thomas,

das ist der Hinweistext, siehe unten.Habe schon alle Variationen hinterlegt und es kommt immer wieder diese Meldung.

Hinweis #LN16408

EAAG: Für den Zuordnungsmonat 07/2019 sind keine Lohnarten gebucht, die für das maschinelle

Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.

» Überprüfen Sie Ihre Eingabe unter Mandantendaten > Anpassung Lohnarten > Lohnarten, Registerkarte

Lohnartenbesonderheiten.

Bin ratlos!

LG H.Hannemann

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
682 Mal angesehen

Hallo,

ist alles hinterlegt.

LG H. Hannemann

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 13
682 Mal angesehen

Welchen Monat rechnen Sie gerade ab?

Schauen Sie mal in Ihre Bewegungsdaten. Dort steht Monat 08/19.

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 13
682 Mal angesehen

Ich muss in 07/2019 eine Korrektur vornehmen, weil das Beschäftigungsverbot am 25.7. beginnt und ich die Bescheinigung heute erst bekommen habe. 08/2019 ist dann komplett Beschäftigungsverbot.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 13
682 Mal angesehen

Haben Sie den auch einen Bewegungsdatensatz für 07/2019? Ist überall die Gültigkeit mit 07/2019 erfasst?

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
682 Mal angesehen

Guten Morgen,

ist alles erfasst!

LG H.Hannemann

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 10 von 13
682 Mal angesehen

Dann fällt mir nichts mehr ein. Da sollten Sie wohl mal den Teamservice kontaktieren.

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 13
682 Mal angesehen

Trotzdem danke ich werde mich nun wirklich ans DATEV Team wenden.

LG H.Hannemann

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 13
682 Mal angesehen

Hallo Frau Hannemann,

auch wenn Sie sich an den Service wenden möchten, folgende Tipps zur Erstellung des U2 Antrags für die Mitarbeiterin habe ich noch für Sie:

Damit dieser erstellt wird, ist es wichtig im Mitarbeiter unter Besonderheiten | Mutterschutz Registerkarte "Beschäftigungsverbot" auf den Button "Übernahme Kalender" zu gehen.

Dadurch wird im Kalender automatisch der Ausfallschlüssel "ML - Mutterschutzlohn / Beschäftigungsverbot" und die Lohnart 3340 "Mutterschutzlohn, Std." gebucht.

Ebenfalls wichtig ist es, dass die Lohnart bei Art der Erstattung für AAG mit "Volle Erstattung Beschäftigungsverbot" geschlüsselt ist.

Das können Sie im Mandanten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Lohnart 3340 Mutterschutzloh, Std. im Register "Lohnartenbesonderheiten" bei dem Punkt "Art der Erstattung" prüfen.

Weitere Informationen zum Thema Beschäftigungsverbot finden Sie hier.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 13
682 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Hien,

lieben Dank für die Unterstützung! Ich habe alles nochmal durchgespielt, es funktioniert definitiv nicht, habe mich direkt an das DATEV Service Team gewandt. Bin echt gespannt woran das liegt!

Ich muss noch rückwirkend im Juli eine Korrektur vornehmen, vielleicht liegt es daran.

Weil die 42 Tage mit ein und der selben Krankheit erreicht waren, 5 Krankentage sind Krankengeld von der Krankenkasse und dann geht's im Juli mit dem Beschäftigungsverbot los und dann ist da noch der August, einfach nur Katastrophe.

LG H.Hannemann

0 Kudos
12
letzte Antwort am 09.08.2019 08:44:11 von reibert
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage