Guten Morgen,
leider komme ich bei diesem Thema nicht weiter.
Ich habe einen AN der einen Stundenlohn bezieht. Es wurde eine Direktversicherung abgeschlossen. Diese soll durch eine Gehaltsumwandlung "finanziert" werden und pauschal versteuert werden. Ich habe unterstellt, dass dieser auch noch eine andere Direktversicherung hat die bereits pauschal versteuert wird (wird aber nochmal geklärt). Zudem muss ich noch die 15% Pflichtzuschuss AG berücksichtigen. Muss ich jetzt den Stundenlohn entsprechend kürzen? Wenn ich dies nicht tue bekommt der AN EUR 138,10 mehr ausgezahlt.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
haben Sie die bAV über den Assistenten (Den Knopf mit dem "Zauberstab" drauf in der bAV-Erfassungsmaske) angelegt? Dort können Sie auch die Bezugslohnart (also den Stundenlohn) für die Umwandlung hinterlegen.
Hallo,
ich habe diese manuell angelegt. De Lohnart habe ich auch dort entsprechend hinterlegt.
Hallo,
wo hakt es dann?
Ist der AG-Zuschuss "oben drauf" statt enthalten? Dann müssten sie eine andere Berechnungsart wählen. Insgesamt vielleicht doch das manuell angelegte löschen und per Assistent neu anlegen.