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Stunden aus dem Arbeitszeitkonto ins Vorjahr abrechnen/korrigieren

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letzte Antwort am 20.09.2019 09:39:48 von t_r_
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geissa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
318 Mal angesehen

Hallo, wir haben folgende Situation: ein Mitarbeiter ist nach eigener Kündigung am 07.07.19 bei uns ausgeschieden, hat aber noch Urlaubstage und Stunden auf dem AZK stehen. Diese wurden laufend (wie gewöhnlich) mit der Endabrechnung im Juli ausgezahlt. Nun meldet sich die Krankenkasse und bittet um folgende Korrektur: Die Urlaubsstunden sind aus diesem Jahr - diese werden mit einer Urlaubsabgeltung einmalig korrigiert! Als Einmalzahlung!

Soweit alles ok, aber die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto wurden aus dem Vorjahr übernommen und sollen nun auch dem Vorjahr zugewiesen werden! Dann bekomme ich aber eine Korrektur der Jahresmeldung 2018 (Grd. 50) - darf ich das jetzt noch machen???

Außerdem bekomme ich eine Meldung 92 UV-Jahresmeldung für 2018. Der nächste Punkt ist: Die Krankenkasse sagt mir ich brauche nur eine Meldung 54 für den Einmalbezug der Urlaubsabgeltung.

Die Stunden aus dem AZK sind laufend. Gibt es in Lohn und Gehalt eine Lohnart Stunden/Vorjahr über welche man das abrechnen kann? (Meinte die Dame von der Krankenkasse)! Ich wäre dankbar wenn ich Hilfe bekommen könnte.

Viele Grüße

Geissa

a_hofmann
Beginner
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Nachricht 2 von 3
218 Mal angesehen

Hallo,

wir machen das so.

Lohnart Auszahlung AZK (Einmalbezug-damit die BBM auf das ganze Jahr geprüft wird) bei st.-+sv rechtlicher Behandlung die 74 speichern. (Lohnart schon rückwirkend im nachberechnenden Monat speichern)

eine Nachberechnung auf Januar mit der Auszahlung der Stunden anstoßen.

Die Jahresmeldung Vorjahr wird berichtigt, was meines Erachtens richtig ist

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
218 Mal angesehen

Guten Morgen,

hier Infos zu Ihren Fragen:

Dann bekomme ich aber eine Korrektur der Jahresmeldung 2018 (Grd. 50) - darf ich das jetzt noch machen???

Ja, es muss sogar eine neue Jahresmeldung 18 gemacht werden, da Sie ja auch das Vorjahr abrechnen.

Außerdem bekomme ich eine Meldung 92 UV-Jahresmeldung für 2018.

Auch das ist korrekt. Sie müssten außerdem einen berichtigten digitalen Lohnnachweis BG 2018 erhalten.

Die Krankenkasse sagt mir ich brauche nur eine Meldung 54 für den Einmalbezug der Urlaubsabgeltung.

Diese Meldung sollten Sie automatisch erhalten, wenn Sie im aktuellen Monat die Urlaubsabgeltung abrechnen.

Die Stunden aus dem AZK sind laufend. Gibt es in Lohn und Gehalt eine Lohnart Stunden/Vorjahr über welche man das abrechnen kann?

Die Lohnart ist nicht entscheidend. Sie müssen nur bei der Auszahlung aus dem AZK in den Bewegungsdaten den Zuordnungsmonat entsprechend anpassen.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 20.09.2019 09:39:48 von t_r_
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