Hallo!
Was muss bei Gehaltsempfängern an Stunden hinterlegt werden, wenn manchmal Mehrstunden monatlich mit ausgezahlt werden? Reicht hier der Vollarbeiterrichtwert? Oder muss genau die Stundenzahl gemeldet werden, die ausbezahlt wurden. z.B. haben wir eine 38,5 Stunden Woche und für diese Stunden bekommen wir unser Gehalt, zusätzlich erhalten manche Mitarbeiter zusätzlich noch Mehrstunden ausbezahlt. Wer kann mir helfen?
Bei unseren Lohnempfängern haben wir " Std. gemäß abgerechnet
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Hallo,
haben Sie vorab den von der BG zurückgemeldeten Beitragsmaßstab geprüft?
Klicken Sie hierzu unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften auf die Schaltfläche Rückmeldedaten… . Im Fenster Übersicht Rückmeldungen UV-Stammdaten wird in der ersten Spalte der Beitragsmaßstab angezeigt.
Wenn der Beitragsmaßstab 01 – Entgelt angezeigt wird, besteht kein Handlungsbedarf. Die ermittelte Summe der Arbeitsstunden zeigt einen statistischen Wert an. Die Stunden sind nicht beitragsrelevant. Bei einer rückwirkenden Änderung von Stunden (nicht von Entgelt) ändert sich der Eintrag Summe Arbeitsstunden in der Auswertung "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" nicht.
Die Stunden sind nur bei dem Beitragsmaßstab 02 - Arbeitsstunden beitragsrelevant. Bei diesem Beitragsmaßstab muss das Stundenermittlungsverfahren "(tarif-) vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (abzgl. Fehlzeit)" verwendet werden.