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Steuerfreie Zuschüsse zum Essen

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letzte Antwort am 13.03.2023 13:36:07 von Uwe_Lutz
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 5
648 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

eine Mandantin von uns machte mich darauf Aufmerksam, dass es möglich sei bis zu 103,50€ als steuerfreien Zuschuss für Essen und Trinken an die MA weiterzugeben.

Ich kenne nur die Papierschecks oder neuerdings Apps. 

Meine Frage nun...

Wie wird dies nachgehalten ? Ist der Chef des jeweiligen Unternehemens hierzu verpflichtet ? oder muss dies auf der Gehaltsabrechnung auftauchen ? Und wenn ja wie ? (ich arbeite mit Lodas) 

Andernfalls die Frage ob dies generell möglich ist, wenn bereits ein 50€ Tankgutschein oder Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte auf der Abrechnung sind. 

Ist es evtl. leichter einen normalen 50€ Gutschein mit in die Abrechnung zu nehmen ? Allerdimgs kann man so die 103,50€ natürlich nicht voll ausschöpfen.

 

Vielen Dank im Voraus !

 

XXXXXXXXXX 

 

von @Sabine_Enachescu: Auf Wunsch des gelöschten Nutzers, Klarnamen aus Beitrag entfernt  

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
625 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

eine Mandantin von uns machte mich darauf Aufmerksam, dass es möglich sei bis zu 103,50€ als steuerfreien Zuschuss für Essen und Trinken an die MA weiterzugeben.

Ich kenne nur die Papierschecks oder neuerdings Apps. 

Meine Frage nun...

Wie wird dies nachgehalten ? Ist der Chef des jeweiligen Unternehemens hierzu verpflichtet ? oder muss dies auf der Gehaltsabrechnung auftauchen ? Und wenn ja wie ? (ich arbeite mit Lodas) 

Andernfalls die Frage ob dies generell möglich ist, wenn bereits ein 50€ Tankgutschein oder Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte auf der Abrechnung sind. 

Ist es evtl. leichter einen normalen 50€ Gutschein mit in die Abrechnung zu nehmen ? Allerdimgs kann man so die 103,50€ natürlich nicht voll ausschöpfen.

 

Vielen Dank im Voraus !

 

Robert Kramny 

 


Die € 103,50 stammen vermutlich aus der Regelung für Essensgutscheine. Ein Zuschuss in Geld in der Höhe ist nicht möglich. Und steuerfrei ist der gesamte Betrag auch nicht unbedingt. Entweder muss der AN etwas dazuzahlen oder es ist zumindest für einen Teilbetrag eine Pauschalversteuerung notwendig.

 

Das ist ein komplexes Thema. Nachzulesen z.B. im Lexikon Lohn und Personal unter Dokumentennummer 530083 "Mahlzeiten".

 

Und wie man dies in LODAS umsetzt ist im Dokument Mahlzeiten abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center beschrieben.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 5
562 Mal angesehen

Vielen Dank für die Rückmeldung Herr Lutz !

Im Hilfe-Center & Lexinform finde ich das Infodokument nicht.

Such ich falsch oder haben Sie evtl. einen Link ?

 

Vielen Dank und liebe Grüße !

 

XXXXXXXX 

 

von @Sabine_Enachescu: auf Wunsch des gelöschten Nutzers Klarnamen entfernt

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
543 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Vielen Dank für die Rückmeldung Herr Lutz !

Im Hilfe-Center & Lexinform finde ich das Infodokument nicht.

Such ich falsch oder haben Sie evtl. einen Link ? 


Da fehlt am Ende eine Zahl. @Uwe_Lutz meint das Lexinform-Dokument 5300382

Live long and prosper!
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 5
538 Mal angesehen

@andrereissig  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Vielen Dank für die Rückmeldung Herr Lutz !

Im Hilfe-Center & Lexinform finde ich das Infodokument nicht.

Such ich falsch oder haben Sie evtl. einen Link ? 


Da fehlt am Ende eine Zahl. @Uwe_Lutz meint das Lexinform-Dokument 5300382


Hah - jetzt weiß ich, warum hier noch ne 2 auf meinem Schreibtisch lag 😎

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letzte Antwort am 13.03.2023 13:36:07 von Uwe_Lutz
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