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Steuerfreie Zulagen

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letzte Antwort am 06.02.2017 12:27:05 von krampsmiddendorf
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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Hilfe.

Mein Mandant möchte Zuschläge für Samstag, Feiertag und Nacht auszahlen.

Er errechnet mir die Summen.

Ich weiß jedoch nicht, unter welcher StammLohnart ich die Steuerfreien Bezüge abrechnen kann.

mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

mit welchem Lohnprogramm rechnen Sie ab.

LuG oder Lodas?

Bei Lodas müssen Sie die steuerfreien Zuschläge als Stunden (nicht als Betrag) eingeben.

Sehen Sie sich die Stammlohnarten 114-116 genau an. Ändern Sie die Bezeichnung und vor allem den Faktor.

Aber ich kenne mich leider nur mit Lodas aus.

Gruß

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 7
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Guten Morgen,

auch in LuG werden nur Stundenlohn-Lohnarten von der Datev angeboten.

Die Standardlohnarten finden Sie unter 15XX.

Viele Grüße

T. Reich

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sabine
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Liebe Kollegen,

eine kleine Anmerkung in Sachen steuerfreie Zuschläge!

Regelmäßig gezahlte SFN Zuschläge müssen auch im Falle von Krankheit und Urlaub gezahlt werden (LFZG) und dann sind sie, da sie nicht aufgrund aktiver Tätigkeit gezahlt werden, nicht mehr steuerfrei!!

Seit letztem Jahr wird dies gerne von den RV-Prüfern geprüft und dann Beiträge erhoben, da ja für die SV-Pflicht der Anspruch genügt.

Herzliche Grüße aus Berlin

Sabine Storberg

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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Lodas

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Dankeschön.

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letzte Antwort am 06.02.2017 12:27:05 von krampsmiddendorf
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