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Steuerentlastungsgesetz Korrektur wg. Einmalzahlung

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letzte Antwort am 29.06.2022 09:26:05 von Kristin_Frohmeyer
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nicki
Beginner
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Liebe Community,

 

Mitarbeiter, die bereits ausgeschieden sind, sollen im Juni noch rückwirkend eine Einmalzahlung erhalten.

Durch die Rückrechnung auf den Austrittsmonat wird natürlich auch die Lohnsteuer im Austrittsmonat nach dem Steuerentlastungsgesetz neu berechnet.

Wir überlegen, ob wir bei diesen Mitarbeitern gleich eine Rückrechnung ab Januar 2022 anstoßen sollten.

Können wir das machen oder spricht irgend etwas dagegen ?

 

Vielen Dank.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
111 Mal angesehen

Hallo,


ja, das ist möglich. Stoßen Sie die Nachberechnung manuell mit 1/96 für Januar 2022 an. 

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.06.2022 09:26:05 von Kristin_Frohmeyer
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