Liebe Community,
Mitarbeiter, die bereits ausgeschieden sind, sollen im Juni noch rückwirkend eine Einmalzahlung erhalten.
Durch die Rückrechnung auf den Austrittsmonat wird natürlich auch die Lohnsteuer im Austrittsmonat nach dem Steuerentlastungsgesetz neu berechnet.
Wir überlegen, ob wir bei diesen Mitarbeitern gleich eine Rückrechnung ab Januar 2022 anstoßen sollten.
Können wir das machen oder spricht irgend etwas dagegen ?
Vielen Dank.
Hallo,
ja, das ist möglich. Stoßen Sie die Nachberechnung manuell mit 1/96 für Januar 2022 an.