Guten Morgen,
ein Mitarbeiter war länger krank und wird demnächst aus dem Unternehmen ausscheiden.
Die 1% Regel war hinterlegt, so dass zwar auf den Lohnabrechnungen bei der Lohnart Privatfahrten erscheinen und diese auch vom Nettolohn wieder abgezogen werden.
Aber es wurde (so nehmen wir an) keine Steuer erhoben.
Nun haben wir den Tipp erhalten, dass man wohl ein fiktives Krankengeld eingeben muss, um die Steuer daraus zu berechnen.
Kennt sich jemand mit so einem Fall aus?
Würde mich über Tipps freuen.
Danke schon einmal und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
werden laufende und grundsätzlich sv-pflichtige Bezüge vom Arbeitgeber während der Zahlung von Entgeltersatzleistung ungekürzt weitergezahlt, handelt es sich um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung.
Vermutlich werden Sie zwischenzeitlich eine Rückmeldung über die Höhe des Sozialleistungsbezugs von der Krankenkasse erhalten haben. Prüfen Sie dies bitte unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug".
Die Eingabe eines fiktiven Krankengeldes ist damit nicht erforderlich.
Da der Betrag des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs i. d. R. den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt, ist es durchaus möglich, dass keine Lohnsteuer errechnet und einbehalten wird. Das ist u. a. abhängig von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.
Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Entschuldigen Sie, dass ich mich nicht gleich gemeldet habe.
Bei dem Mitarbeiter ist tatsächlich für die 7 Tage im November eine Meldung hinterlegt (bis zum 22. November hat er noch gearbeitet). Das dürfte dann der von Ihnen erwähnte Fall sein.
Wahrscheinlich wird es den Grundbetrag nicht überschreiten, deshalb hatten wir zum Firmenwagen auch keine Meldung mehr erhalten.
Danke noch einmal, das war sehr hilfreich.
Herzliche Grüße