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Statuskennzeichen DEÜV und Firmenzahler

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letzte Antwort am 07.03.2024 16:58:53 von Constanze_GM
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Marcy23
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Hallo.

 

Unser Geschäftsführer hat 51% seiner Fimenanteile verkauft und ist nun sozialversicherungspflicht angestellt. Er4 war vorher als "geschäftsführender Gesellschafter" geschlüsselt als Statuskennzeichen.

 

Nun ist freiwillig krankenversichert und möchte als Firmenzahler geschlüsselt werden.

 

ich bekomme dann aber die Fehlermeldung, dass der Beitragsgruppenschlüssel und die gewählte Personengruppe nicht zulässig ist.

 

Muss ich den Geschäftsführer jetzt mit "keine Angabe" schlüsseln, obwohl er ja noch Gesellschafter ist?

 

Danke schonmal im Voraus 

Constanze_GM
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Hallo,

Zuerst einmal ist der PGS mit 101 einzuschlüsseln. Dabei ist auch zu beachten, dass er jetzt wieder umlagepflichtig und unfallversicherungspflichtig wird.  Als Beitragsgruppenschlüssel gibst Du die 9111 ein. Die 9 bei der KV sagt ja bereits aus, dass es sich um einen Firmenzahler handelt. Natürlich darf die Angabe der Krankenkasse jetzt nicht fehlen. Viel Erfolg.

Constanze

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Marcy23
Einsteiger
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Hallo.

 

da er ja Geschäftsführer ist, muss er keine Umlage 1 zahlen. Aber dafür muss er doch das Statuskennzeichen "geschäftsführender Gesellschafter" haben, oder nicht?

 

Ich bekomme 4 Fehlermeldungen: 😞

 

1.) Abgabegrund 33: Meldegrund für den Zeitraum 20240101-20240229; Der Beitragsgruppenschlüssel ist für die gewählte Personengruppe nicht zulässig. (Ich habe 9111 und Personengruppe 101)

 

2.) Abgabegrund 33: Krankenkassen Nr. 0000; DEÜV Die Krankenkasse hat keine gültige Betriebsnummer (obwohl ich normal überall als gesetzlich freiwillig auf die TK geschlüsselt habe)

 

3.) Abgabegrund 33 Der Meldegrund für den Zeitraum 20240101-20240229 ist für diese Personengruppe nicht zulässig. (Aber ich muss ja die Personengruppe ändern..?)

 

4.) Abgabegrund 33: Für den Zeitraum 20240101-20240229 wurde kein meldepflichtiges Endgelt gemeldet und keine Fehlzeit (ja, er war ja auch Geschäftsführer mit 100% der Anteile und nicht sozialversicherungspflichtig) 

Muss ich hier jetzt eine Fehlzeit eintragen? Oder kann ich die Fehlermeldung ignorieren?

 

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, der einen solchen Fall schonmal hatte?

 

--  Geschäftsführer sozialversicherungsfrei mit 100% Anteile an der GmbH wird ab 01.03.24 sozialversicherungspflichtig, da er 51% seiner Anteile verkauft hat. ---

Lohnnutzer
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Die Fehlermeldungen sind merkwürdig weil sie ja Januar-Februar betreffen .

Wurden alle Änderungen denn wirklich auch erst ab März vorgenommen?

 

Schlüsselung wie oben geschrieben:

1 (Angestellter) 

101

9111


Eine Fehlermeldung könnte ich mir nur wegen der Schlüsselung der „nur“ U2 vorstellen. (Habe ich bei so einem Fall und ignoriere es)

 

Die anderen Fehlermeldungen dürfen nicht sein

 

Das Statuskennzeichen dürfen kein Einfluss auf die Abrechnung ansich haben und kann meiner Meinung nach nichts mit den Fehlermeldungen zu tun haben

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

Das Statuskennzeichen zu haben rechtfertigt nur den PGS 900 und die daraus resultierende SV-Freiheit. Dieses wird in der Regel nur zu Beginn der Beschäftigung gesetzt, um das Statusfeststellungsverfahren durch die Krankenkasse einzuleiten. Wenn aber feststeht, dass der Geschäftsführer sv-pflichtig abzurechnen ist, dann ist das rauszunehmen. Die Umlage U2 ist nur einzuschlüsseln, da firmenbeteiligte Geschäftsführer keine Umlage U1 abführen dürfen. Sie zählen nicht als normale Arbeitnehmer.

Versuch es bitte ohne Statuskennzeichen nochmal.

Was die Fehlermeldungen betrifft, so darf die Historie jetzt nicht zerschossen werden. Wenn der Geschäftsführer erst ab März 2024 sv-pflichtig wird, dann darf der PGS und der BGS erst ab März auf 101 und 9111 umgeschlüsselt werden. Das Statuskennzeichen ist dann ab März rauszunehmen.

 

 

 

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letzte Antwort am 07.03.2024 16:58:53 von Constanze_GM
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