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Sozialversicherungsprüfung - Lohnsteuer

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letzte Antwort am 15.01.2025 06:56:24 von Constanze_GM
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Theo1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
240 Mal angesehen

Hallo, 

Bei der Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass SFN Zuschläge zu versteuern sind.

Die Korrektur der Meldungen für die Sozialversicherung kann über euBP erfolgen. 

Aber was ist mit der Lohnsteuer? Da nachträglich steuerfrei bezahlte Zuschläge nun steuerpflichtiger Arbeitlohn wurde? Wie melde ich das? Es handelt sich um den Prüfungszeitraum 2020-202÷

 

 

Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
216 Mal angesehen

Hallo,

Ich würde diesen RV-Prüfbericht sofort dem zuständigen Lohnsteuerprüfer zur Verfügung stellen und Kontakt mit ihm aufnehmen, dass er die fällige Lohnsteuer bitte rausrechnen soll. Auf keinen Fall bis zur nächsten Lohnsteuerprüfung warten, sonst fallen Säumniszuschläge an.

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letzte Antwort am 15.01.2025 06:56:24 von Constanze_GM
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