Hallo,
Bei der Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass SFN Zuschläge zu versteuern sind.
Die Korrektur der Meldungen für die Sozialversicherung kann über euBP erfolgen.
Aber was ist mit der Lohnsteuer? Da nachträglich steuerfrei bezahlte Zuschläge nun steuerpflichtiger Arbeitlohn wurde? Wie melde ich das? Es handelt sich um den Prüfungszeitraum 2020-202÷
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ich würde diesen RV-Prüfbericht sofort dem zuständigen Lohnsteuerprüfer zur Verfügung stellen und Kontakt mit ihm aufnehmen, dass er die fällige Lohnsteuer bitte rausrechnen soll. Auf keinen Fall bis zur nächsten Lohnsteuerprüfung warten, sonst fallen Säumniszuschläge an.