Guten Tag,
nach einer durchgeführten Prüfung (Zwitraum 09/17 - 30.06.2020) der DRV sind Gehaltszahlungen hinzugeschätzt worden. Dies führt zu entsprechenden Nachforderungen in der Sozialversicherung.
Welche Konsequenzen sind hinsichtlich Lohnsteuer durchzuführen.
Vielen Dank.
Sind das nur Zahlungen, die hätten erfolgen sollen, wegen Mindestlohnunterschreitung, oder Durchschnittsberechnung von SFN-Zuschlägen für Krank/Urlaub, oder ähnlicher Dinge? Dann nichts.
Oder sind es Zahlungen, die tatsächlich nicht abgerechnet, aber gezahlt wurden?
im Bescheid der DRV werden Schwarzlohnzahlungen genannt. Verfahren wurde durch einen RA betreut.
Gab das keine Kontrollmeldung der DRV an das FA? Rücksprache mit dem RA, ggf. Selbstanzeige wegen unterlassenen LSt-Abzugs?