Moin,
ein Mandant (e.K.) ist bereits Arbeitgeber (10 Arbeitnehmer) und möchte nun eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe einstellen.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob hier so etwas wie Personenidentität besteht und die Lohnabrechnung über die gleiche Steuernummer/Betriebsnummer/Unfallversicherung abgewickelt werden kann oder man alles neu beantragen muss. Hat hierzu jemand Erfahrungswerte?
Oder macht es vielleicht Sinn, die Haushaltshilfe über die Ehegatten als Arbeitgeber anzumelden, um alles sauber zu trennen?
Hallo,
ich würde es, wenn möglich, über den Ehegatten machen. Ist der einfachste Weg und führt zu den wenigsten Verwirrungen.
Für eine private Haushaltshilfe würden Sie bei einem e.K. auch eine eigene Betriebsnummer von der BA erhalten, wenn Sie es über den e.K. machen möchten.
Viele Grüße
T. Reich