Hallo zusammen, ein AN(Geschäftsführer) war bisher sozialversicherungsfrei - nach Statusfeststellung wird das nun geändert. Sozialversicherungspflicht tritt ab 21.12.2024 ein. Muss ich den AN abmelden zum 20.12. und am 21.12. wieder anmelden oder gibt es eine andere Lösung. Vielen Dank schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie müssen eine neue Personalnummer vergeben und das Brutto entsprechend aufteilen.