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Sonstiger Bezug ohne laufendes Gehalt

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letzte Antwort am 09.07.2021 11:40:07 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
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Liebe Community,

 

ein  Mitarbeiter erhält im letzten Monat seiner Anstellung kein laufendes Gehalt, da er unentschuldigt fehlt. Lediglich erhält er einen Sonstigen Bezug. Dieser Sonstige Bezug wird allerdings nicht versteuert. 

Auch bei Eingabe eines kumulierten Restverdienstes wird keine Steuer auf den sonstigen Bezug berechnet.

Was nimmt Lodas hier als Basis? Nur das aktuelle laufende Gehalt = 0 in diesem Monat?? Das kann doch nicht stimmen, Lodas müsste sich doch auch ab den Werten Januar-April laufendes Gehalt orientieren.

 

Danke für Hinweise!! 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
481 Mal angesehen

Hallo,


der sonstige Bezug wird auf Basis der Jahrestabelle verbeitragt. Somit muss das laufende Gehalt von Januar bis April in der Berechnung berücksichtigt werden.


Prüfen Sie auch die Lohnart, die zur Abrechnung des Einmalbezuges verwendet wurde unter Mandantendaten | Lohnarten, Register Steuer/SV/UV. Ist diese grundsätzlich steuerpflichtig?


Ist auch die Lohnart steuerpflichtig geschlüsselt, wenden Sie sich bitte über einen weiteren Servicekanal an uns, damit der Sachverhalt näher geprüft werden kann.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Liebe Frau Mertel,

 

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Die Lohnart ist eine lohnsteuerpflichtig. Bei der Datev Hotline have ich bereits angerufen. Ihr Kollege sagte lediglich es würde alles soweit passen, aber steuerrechtlich könne er mich nicht beraten.

Wo sehe ich im Hintergrund die "Jahrestabelle", auf die Lodas zugreift? Andenfalls kann ich die Berechnung nicht nachvollziehen.

 

Danke vorab!

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,


das ist richtig, steuerrechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 
Um die Berechnung nachvollziehen zu können, haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Werte über den DATEV Arbeitsplatz im Programm LOVOR einzugeben.

 
Ebenfalls steht auch der bmf-Rechner zur Berechnung der Lohnsteuer zur Verfügung. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
397 Mal angesehen

Liebe Frau Schön, 

 

danke für Ihren Beitrag. Lovor muss man extra dazu kaufen, ist das richtig? 

Ich hätte gerne eine Jahreslohnsteuertabelle zur Verfügung, zum Ablesen, aber die gibt es wohl schon länger nicht mehr, nur noch die Rechner. 

 

Viele Grüße

floreana

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letzte Antwort am 09.07.2021 11:40:07 von floreana
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