Muss/kann die tarifliche Einmalzahlung im November 2018 in Höhe von Euro 250,00 bei Teilzeitbeschäftigten anteilig gekürzt werden?
Was ist mit AN die erst am 01.10. oder 01.11. angefangen haben?
Hallo,
soweit Tarifbindung besteht, hat jeder AN Anspruch auf diesen Festbetrag. Vorausetzung ist der Entgeltanspruch im Vormonat, daher würde ich bei Entritt 01.10. jetzt ungekürzt ansetzen.
Bei Teilzeitkräften ist der Betrag entsprechend zu kürzen.
Gruß
C. Rohwäder
Vielen Dank