Hallo zusammen,
der Unfallversicherungsträger soll die geleistetten Arbeitsstunden (ohne Urlaub und krank) gemeldet bekommen. Meine Meldungen beinhalten aber die Sollstunden mit dem Risiko, dass in einigen Positionen die Mindestlohngrenze unterschrieten wird. Den Urlaub gebe ich z.B. über die Bewegungsdaten mit BS 71 ein. Weiß jemand, welche Einstellungen notwendig sind, um die Fehlzeiten bei den BG-Meldungen berücksichtigt zu bekommen?
Muss ich die Fehlzeiten mit Lohnarten zukünftig eingeben?
Gruß
Raddatz
nur mal so zur allgemeinen Erheiterung...
Ich habe gerade eine BP, bei der der Prüfer die BG Meldungen nimmt x Stundensatz und daraus eine Differenz zum gebuchten Umsatz ermittelt . Da hat er allerdings die Stunden einschließlich Fehlstunden genommen, was schon die Straf- und Bussgeldstelle interessiert schauen lässt ...
Wofür solche BG Meldungen missbraucht werden können...
Hallo Frau Raddatz,
Lohnfortzahlung und Urlaub mindern nicht die Stunden der Berufsgenossenschaft.
Wenn als Verfahren zur Stundenermittlung „Anwesenheitsstunden“ hinterlegt wurde, werden nur die Stunden berücksichtigt, die über die Bewegungsdaten gebucht wurden.
Beim Verfahren zur Stundenermittlung „Wöchentliche Arbeitszeit“ werden generell die Stunden verwendet, die in den Personaldaten oder Mandantendaten unter der wöchentlichen Arbeitszeit hinterlegt sind.
Der Vollabeiterrichtwert berücksichtigt Fehlzeiten, jedoch nur Unterbrechungen, die die SV Tage mindern (z.B. Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur).
Im Dokument 9225509 finden Sie die Informationen zum Verfahren zur Stundenermittlung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Zuerst ein frohes Neues Jahr!:)
Danke für Ihre Antwort. Das Datev bei mir (Gehaltsempfänger) die wöchentlichen Arbeitszeite für die BG reinzieht, kann ich eben sehen. Aber die Sollzeiten sind nicht gleich geleisteten Stunden, die BG gemeldet haben will.Damit ist auch bereits klargestellt, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anzugeben sind und nicht etwa die Soll-Arbeitszeit. Daraus folgt weiterhin, dass Fehlstunden und Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub, Feiertagen etc. nicht gemeldet werden dürfen. Meine Frage dazu. Wenn ich die genommenen Urlaubstage bzw. die Kranktage mit dem Bearbeitungsschlüssel 71/72 jeden Monat erfasse, müsste doch möglich sein daraus die Stunden zu ermitteln und z.B. über eine Lohnart von den BG-Stunden abziehen zu lassen.
Hallo,
wenn Krankheits- oder Urlaubstage mit Bearbeitungsschlüssel 72 oder 71 erfasst werden, werden nicht automatisch Stunden berechnet. Es besteht die Möglichkeit, die Stunden selbst zu ermitteln und mit der Stammlohnart 400 zu buchen. Achten Sie darauf, dass die Stammlohnart 400 auf uv-pflichtig geschlüsselt und der Haken „geleistete Stunden für Unfallversicherung" gesetzt ist. Die mit der Lohnart gebuchten Stunden werden dann vom Lohnnachweis abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG