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Solidaritätszuschlag seit 2021 - wie rechnet LODAS

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letzte Antwort am 15.02.2022 09:17:13 von Uwe_Lutz
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Ineke1
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, bei denen Mitarbeitern mit schwankenden hohen Sonderzahlungen eine hohe Nachzahlung von Solidaritätszuschlägen für das Jahr 2021 hatten (mehrere Hundert €). 

 

Eine der Sonderzahlungen haben wir mittlerweile als laufenden Bezug eingestuft und rechnen ihn auch ab diesem Jahr so ab.

 

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie LODAS überhaupt den Soli berechnet im Hinblick auf die Nullzone und den Milderungsbereich. 

 

Könnte die Umstellung auf einen laufenden Bezug zur Verbesserung beitragen und die Nachzahlung in 2022 geringer ausfallen? Rechnet LODAS das zu versteuernde Einkommen über die Jahrestabelle hoch und entscheidet und berechnet dann Soli oder wird wirklich jeder einzelne Monat für sich betrachtet und am Ende des Jahres hat man "Pech" und eine hohe Nachzahlung?

 

mit freundlichen Grüßen

 

Ineke1

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ineke1,


rechtlich können wir hier nicht beurteilen, wie die Sonderzahlung abgerechnet werden soll.


In unserem Hintergrund-Dokument: Solidaritätszuschlag - Lexikon Lohn und Personal erhalten Sie alle Informationen und Berechnungsbeispiele zum Solidaritätszuschlag. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
w_paul
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
2345 Mal angesehen

In einem Seminar wurde uns gesagt, dass der Solidaritätszuschlag tatsätzlich bei der Lohnsteuer systematisch falsch gerechnet wird und es deshalb zu hohen Nachzahlungen in der Steuererklärung führen kann - völlig Unabhängig von Datev. 

Ineke1
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Danke, aber mir geht es nicht darum, wie ich etwas abrechnen soll, sondern auf welcher Basis DATEV den Soli bei Einmalbezügen und laufenden Bezügen rechnet.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

für die Berechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags gibt das Bundesfinanzministerium sog. Programmablaufpläne bekannt. Diese sind für die Berechnung maßgebend. Wahl- oder Entscheidungsmöglichkeiten der Programmhersteller gibt es dabei keine.

 

Dass es bei Einmalbezügen zu Nachzahlungen beim Solidaritätszuschlag kommen kann, war schon immer der Fall. Diese können aufgrund der höheren Freigrenze jetzt nur entsprechend höher ausfallen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 15.02.2022 09:17:13 von Uwe_Lutz
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