Hallo zusammen,
kann mir jemand aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau mitteilen, ob die Sofortmeldungspflicht auch hier gilt?
In den rechtlichen Unterlagen findet man immer nur allgemein "Baubranche/Baugewerbe" und es ist nicht weiter detailliert welche Unternehmen darunter fallen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Die DRV sagt:
mit Arbeitgebern und Steuerberatern - Baugewerbe - Datenstelle der Rentenversicherung (dsrv.info)
Der Begriff des Baugewerbes ist umfassend zu verstehen und erfasst auch das Ausbau- und Baunebengewerbe sowie den Garten- und Landschaftsbau. Auf die Anwendung der Tarifverträge für das Baugewerbe oder die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung der Betriebe kommt es nicht an.
Daraus würde ich eine Sofortmeldepflicht herleiten.
Super vielen Dank für die schnelle Antowort!