Hallo,
wird bei der Übernahme der Daten von LuG nach Lodas das Feld "...Unternehmen ist zur Abgabe Sofortmeldung verpflichtet...." korrekt übernommen?
Im Lodas-Bestand ist der Haken nicht gesetzt.
VG
Tax
Hallo Tax,
bei einem Übertrag mit dem DATEV Datenübernahme nach LODAS werden Stammdaten wie: Krankenkassen, Lohnarten, Netto-Bezüge und Netto-Abzüge und Betriebliche Altersvorsorge zugeordnet und eingespielt.
Weitere relevante Bereiche in LODAS müssen kontrolliert und ggf. ergänzt werden.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: LODAS: Übernehmender Berater – Mandant zum Jahreswechsel übernehmen unter Punkt 3.2.1.
Hallo @Jacqueline_Schön
dem Dokument vertraue ich nicht mehr so ganz.
Können Sie mir sagen ob der Haken für die Sofortmeldung übernommen wird?
Bzw. können Sie mir sagen in welchem Protokoll von Lohn und Gehalt das ersichtlich ist?
Ich möchte prüfen ob der Vorberater den Mandant als sofortmeldepflichtig gesehen hat.
VG
Tax
Hallo @tax,
unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Register „Beitragsnachweis/DEÜV“, in der Gruppe „Angaben zu DEÜV-Meldungen“ können Sie prüfen, ob der Haken bei „Unternehmen ist zur Abgabe von DEÜV-Sofortmeldungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV verpflichtet“ gesetzt ist.
Ein Protokoll hierzu gibt es nicht.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vorberater, um zu prüfen, ob dieser die Sofortmeldung entsprechend gekennzeichnet hatte.
Ein Protokoll hierzu gibt es nicht.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vorberater, um zu prüfen, ob dieser die Sofortmeldung entsprechend gekennzeichnet hatte.
Sehr unzufriedenstellend...
Sowas sollte in der Auswertung Mandantenstammdaten ersichtlich sein.
Verbesserungsvorschlag kann man sich wahrscheinlich sparen, da ja die Cloudlösung vor der Tür steht.