Hallo Zusammen,
ich habe einen Mandanten, welcher KFZ-Handel betreibt und als Betrieb nicht sofortmeldepflichtig ist.
Wie verhält es sich nun bei einzelnen Mitarbeitern dieses Mandanten, die als Fahrer eingestellt wurden, und z.B. KFZ transportieren?
Muss für diese Personen dann eine Sofortmeldung erstellt werden bzw. gelten dann die Aufzeichnungspflichten? Denn Transport von Gütern fällt unter
sofortmeldepflichtige Tätigkeiten, oder ?
Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar.
Sabine
Hallo,
schauen Sie mal hier:
Es geht um sofortmeldepflichtige Branchen, nicht um sofortmeldepflichtige Tätigkeiten. Sonst müsste jedes Unternehmen, dass z. Bsp. eine Reinigungskraft zur Reinigung der Büroräume beschäftigt, dafür eine Sofortmeldung abgeben.
Viele Grüße
T. Reich
Im Zweifel entscheidet auch eine Ihrer Krankenkasse ob Sie abgabepflichtig werden.