Hallo! Ich möchte eine Wiederholungsabrechnung für 12/2020 in Lodas machen. Es handelt sich um Nettolohnvereinbarungen ( Die Arbeitnehmer bekommen immer den selben Auszahlungsbetrag). Für Dezember soll ein Winterbonus abgerechnet werden. Dieser wird mit der Stammlohnart 238 - Sachbezug netto jhrl. mit folge Netto-Abzug 9007 abgerechnet. Sprich der Nettobetrag wird versteuert und verbreitagt und unten wieder abgezogen.
Frage: Wenn ich eine Wiederholungsabrechnung für 12/20 abrechne, werden die Sammelaufträge für die Überweisungen nochmal erstellt? Die Angestellten, sollen nicht mehr GEhalt bekommen. Muss ich dann die Auszahlungsbeträge der Wiederabrechnung im Minus erfassen, damit das nicht noch mal überwiesen wird?
Oder ist das egal und der Mandant reicht einfach den Sammelauftrag bei der Bank nicht ein?
Wer kann helfen?
Moin EB_BTU,
wenn du eine Wiederabrechnung machst, musst du die bereits ausgezahlten Beträge im Netto erfassen. Da die Wiederabrechnung ja die ursprüngliche ersetzt, würde ansonsten der Gesamtauszahlungsbetrag ausgewiesen werden und auch so auf dem Überweisungsträger stehen.
Wenn nur die Differenzen ausgezahlt werden sollen ➡️ ausgezahlte Beträge erfassen
Gruß
Flitze