Hallo,
für eine Mitarbeiterin wurde zum 26.03.2021 ein Gdb von 100 festgestellt. Damit hat sie Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub jährlich. Zum 13.04.2021 ist sie aus der Firma ausgeschieden. Wie werden nun die 5 Tage aufgeteilt? Allgemein gilt ein GdB immer für ein Kalenderjahr, legt man also den 01.01. zu grunde, so ständen ihr bis zum 13.04. noch ein Tag Sonderurlaub zu. Rechnet aber man erst ab Feststellung zum 26.03., so ergibt sich bis zum 13.04. kein anteiliger Zusatzurlaub.
Gibt es dazu ev. auch eine Literaturstelle?
Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
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Hallo,
Schwerbehindertenurlaub: Besonderheiten bei der Berechnung
Der Urlaub bei Schwerbehinderung berechnet sich wie folgt, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahrs besteht: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat zeitanteilig für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs (§ 208 Abs. 2 SGB IX). Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.
Der Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung gemäß § 208 SGB IX entsteht ab dem Zeitpunkt, ab dem das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft feststellt. Dies ist grundsätzlich rückwirkend der Zeitpunkt der Antragstellung.
Das schreibt Haufe über Schwerbehinderung.
Gruß Sailor