Hallo!
ich habe eine Meldung vorliegen, dass der Mandant eine Schwerbehindertenabgabe unterliegt, weil er 20 Mitarbeiter beschäftigt. Wir errechnen sich die Mitarbeiter? Zählt der Minijob/Midijob als ganzer Arbeitnehmer?
Wo bzw. wer überprüft diese Meldungen?
Kann es sein, dass der Mandant in den Vorjahren nie eine solche Meldung abgeben musste - obwohl er mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigte?
Und wie sieht es aus, wenn ein Schwerbehinderte beschäftigt wird? wird dieser dann abzogen?
Vielen Dank
UB
Das DATEV-Prgramm Schwerbehindertenabgabe berechnet automatisch alle Parameter für die Meldung. Wenn Sie in LuG Tätigkeitsmerkmale und wöchentliche Arbeitszeit bei den AN hinterlegt haben, dürfte eine sachgerechte Berechnung gelingen.
Dadurch werden auch Ihre Fragen beantwortet. Lesen Sie unbedingt Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070590 i.S. Aufbereitung, etc. der Daten.
Hallo,
fallst du die Antwort auf deine Frage noch nicht gefunden hast, hier ein paar Infos:
Die Meldung ist an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben
"Alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mind. 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§154 Abs.1 SGB IX). Die hierfür notwendigen Beschäftigungsdaten müssen die Arbeitgeber jährlich der für den AG-Hauptsitz zuständige Agentur für Arbeit anzeigen (bis 31.03.)
Zur elektronischen Erstellung steht die Software IW-Elan auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik "Download" zur Verfgung."
§73 SGB IX Begriff des Arbeitsplatzes:
(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. "
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
VG