Guten Morgen!
Ich bearbeite gerade die Schwerbehindertenabgabe für 2025. Da ist mir bei einer Mitarbeiterin aufgefallen, dass ihr GdB 50 erst ab August 25 angerechnet wird. In dem Monat habe ich in den Personaldaten die Schwerbehinderung erfasst. Der GdB 50 ist laut Ausweis aber bereits seit 01.01.2024 gültig. Warum wird bei der Schwerbehindertenabgabe dies erst ab August 25 berücksichtigt? Oder muss ich dann den Bearbeitungsmonat Januar 2025 nehmen? 2024 ist ja nicht mehr möglich.
Freue mich über Ratschläge. Vielen Dank
@j_schmidt schrieb:Oder muss ich dann den Bearbeitungsmonat Januar 2025 nehmen?
Korrekt. Das Programm holt die Daten aus dem jeweiligen Bearbeitungsmonat. Du kannst es aber auch so lassen und den Beginn nach dem Import in IW Elan ändern.
Ah, super. Vielen Dank!!!!