Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin, die nur in der Unfallversicherung versichert ist. Da Sie eine Haupttätigkeit in der Schweiz hat und auch dort wohnt. Da Sie ja somit auch den BGRS 0000 hat, haben wir einfach die "alte" deutsche Krankenkasse stehen lassen.
Nun hat Sie uns eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse in der Schweiz weitergeleitet. Sollen wir nun diese, als ihre Krankenkasse hinterlegen? Oder ist das nicht relevant?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Allerdings werden DEÜV Meldungen erstellt und übermittelt. Im Abrechnungsprogramm ist es zudem nicht möglich, eine schweizer Krankenkasse anzulegen.
Halten Sie bitte wegen dem weiteren Vorgehen Rücksprache mit der Krankenkasse.