Moin!
Ein Mandant hat einem Schulpraktikanten (vorgeschriebenes Praktikum) 100 Euro gezahlt.
Kann ich ihn unter Personengruppe 190 beitragsfrei (0000) abrechnen?
Danke für jede Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Schulpraktikant (Pflichtpraktikum) ist kein AN. Also gar nicht abrechnen.
Welche Gesellschaftsform liegt denn vor? Wenn möglich gegen Privatentnahme und gut ist.
Bei Kapitalgesellschaft wird das schon schwieriger. 🤔
Es handelt sich um eine GmbH
Bliebe noch es gegen ein Verrechnungskonto des Geschäftsführers zu buchen und entsprechende Belege beizubringen. --> Achtung in meinen Augen nicht legal.
In Abhängigkeit der Größe der GmbH könnte man es auch in einem größeren Kostenkonto "untergehen" lassen und es auf eine Prüfung anlegen. --> Auch nicht legal.
Vielleicht legen Sie den Schüler als Kurzfristig Beschäftigten an? Datum ein Tag nach Ende des Praktikums.
Es ist immer wieder herrlich wenn man durch Mandanten vor vollendete Tatsachen gestellt wird. 😅
Dok.-Nr.: 5303350 in LexInform öffnen, letzter Punkt ist relevant:
190, keine UVB-Pflicht.
@findus: wenn das wie es scheint die Lösung ist bitte den Post von @lohnhilfe als solche kennzeichnen. Damit schlägt der Thread als Antwort in der Hilfesuche auf. 😉