Hallo,
durch die Kurzarbeit wurden die Nachtschichten gestrichen.
Wir haben immer folgende Konten benutzt:
1020 15%, pflichtig
1500 25%, frei
1501 40%, frei
1510 50%, frei.
Es handelt sich um einen Gehaltsempfänger. Wir sind an keine Tarife gebunden. Im Vertrag steht auch nichts.
Muss ich bei der nächsten Abrechnung, die gleichen Konten /Zuschläge an buchen mit den Stunden
die ohne Kurzarbeit angefallen wären und DATEV rechnet das KUG automatisch aus, wenn die Kurzarbeitszeit
im Kalender erfasst wurden?
Und wenn ja, zahle ich die Zuschläge im aktuellen Monat (wegen der KUG Abrechnung) oder wie sonst, rückwirkend im Mai für April?
Ist es eindeutig, dass die Schichtzulagen trotzdem die Nachtschichten nicht gemacht wurden, an die Mitarbeiter gezahlt werden müssen?
Vielen Dank.
Roswitha
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Roswitha,
grundsätzlich fließen die st.- und sv.-freien SFN-Lohnarten nicht in die Berechnung von Kurzarbeitergeld ein. Übersteigt eine SFN-Lohnarten den st.- und sv.-freien Anteil, so fließt der beitragspflichtige Teil automatisch in die Ermittlung des Soll-/Istentgelts ein.
Werden die SFN-Lohnarten also beitragsfrei abgerechnet, sind diese für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld irrelevant.
Ob Sie verpflichtet sind den Mitarbeitern die Schichtzulage und die Nachtzuschläge auch trotz der ausgefallenen Nachtschichten zu vergüten, können wir rechtlich als DATEV nicht beurteilen. DATEV Lohn und Gehalt ermittelt unabhängig davon das Kurzarbeitergeld durch die Verwendung des Ausfallschlüssels KU „Kurzarbeit (Kug)“ im Kalender.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung der rechtlichen Fragen an die entsprechenden Behörden.
Vielleicht kann auch hier jemand aus der Praxis weiterhelfen?
Zusätzlich möchte ich auf unsere Suche in der Community verweisen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Beiträge zum Thema SFN und Kurzarbeitergeld. Vielleicht finden Sie hier weitere Informationen zur Ihrer Frage.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Roswitha,
hast du ggf. schon eine Lösung gefunden bzgl. der Schichtzulagen? Ich bin gerade dabei die Abrechnung für April zu machen. Meine Frage ist hier auch gerade, ob ich für die ausgefallenen Stunden trotzdem Schichtzulagen berechnen muss.
Wie bist du vorgegangen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Besten Dank vorab und liebe Grüße!
Christina
Hallo Christina,
wenn Schichtzulagen ohne Kurzarbeit angefallen wären, musst du während der Kurzarbeit auch Schichtzulagen bezahlen. Dabei buchst du die gleichen Konten an. Wobei nur die steuerpflichtigen Zuschläge für das KUG berücksichtigt werden (automatisch von DATEV).
LG
Roswitha
Hallo Roswitha,
danke für deine Antwort!
Ich hatte das jetzt so verstanden, dass man die Schichtzulagen, welche der MA während Kug erhalten hätte, manuell errechnen muss und mit der Lohnart 411 und BS 2 eingeben muss. So tauchen diese im Soll-Entgelt auf und im Ist-Entgelt nicht. Dadurch erhöht sich dann das Kug.
Leicht verwirrend alles.. -.-
Liebe Grüße!
Hallo Christina,
die Lohnarten habe ich leider nicht. Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Ich meine aber schon viele Beschreibungen über dieses Thema hier gesehen zu haben, auch für Lodas
LG
Roswitha