Guten Tag,
wenn ein 16jähriger Schüler die Schulform wechselt (nach Realschulabschluss geht es nach den Ferien auf eine höhere Handelsschule zum Abitur machen) kann der in den Ferien als kurzfristig beschäftigt werden? Oder ist der auf jeden Fall als berufsmäßig anzusehen?
Vielen Dank für die Hilfe.
S. Mettig
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Laut der Arbeitshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit unter Berücksichtigung verschiedener Fallgestaltungen sollte keine Berufsmäßigkeit vorliegen.
Der aktuelle/letzte Status ist Schulentlassener und es folgt eine Fachschulausbildung.
Danke, meine Vermutung wurde bestätigt.