abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schätzung noch änderbar?

1
letzte Antwort am 21.01.2023 08:38:16 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Wiki
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
171 Mal angesehen

Lodas

 

Hallo liebe Kolleg*innen,

 

wir haben zum Januar einen Mandanten aus einem fremdsystem übernommen. Schätzmandamt.

 

Leider haben wir beim stammdaten senden den Haken für lohnabrechnung nicjt rausgenommen, somit Januar Abrechnung final gesendet am 13.01.22

 

Die Abrechnung Januar hätte aber erst zum 10.2 laufen dürfen. Wir hatten noch keine Löhne oder dergleichen drin. 

 

Was machen wir jetzt mit dem Januar beitragsnachweis ? Der stimmt ja hinten und vorne nicht. Es wurden keine vortragswerte erfasst und auch keine schätzung manuell eingepflegt. Können wir das jetzt noch ändern vor der wiederabrechnung? 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
112 Mal angesehen

Hallo,


Schätzvorträge können nur vor der Erstabrechnung mit dem Senden von Stammdaten berücksichtigt werden.


Eine nachträgliche Korrektur ist hier nicht möglich.


Bitte nehmen Sie zu dem Sachverhalt Kontakt über einen anderen Service-Kanal mit uns auf.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 21.01.2023 08:38:16 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage