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Saisonarbeiter

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letzte Antwort am 02.05.2023 19:43:39 von Stehimwald
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krp
Beginner
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Wie kann in L+G einen Saisonarbeiter schlüsseln?

So dass nicht immer die Krankenkassen nachfragen?

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

was verstehen Sie unter Saisonarbeiter?

Und welche Nachfragen kommen von den Krankenkassen?

Gruß

Eva F.

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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

ich weiß nicht was der Threadersteller mit Saisonarbeiter meint, bei uns tritt dieses "Problem" aber auch auf.

Bei  Pflegekräften aus dem Ausland, welche sich alle paar Monate abwechseln und dann jeweils in ihre Heimat zurückkehren, fragt die Krankenkasse irgendwann wegen der Versicherungszeiten seit dem Austritt an.

Bisher haben wir dann immer mit der Krankenkasse korrespondiert und mitgeteilt, dass die Pflegekraft zurück ins Ausland gegangen ist.

Beim letzten Gespräch hat die Krankenkasse auch mitgeteilt, dass man diese Pflegekräfte als Saisonarbeiter kennzeichnen soll.

Bisher habe ich für LODAS dafür aber keine Lösung gefunden. Habe mich aber auch nicht intensiver damit beschäftigt.

Also wäre ich auch an einer Lösung interessiert, falls es dafür überhaupt eine gibt.

Das Grundproblem ist aber m.E. dass die Pflegekräfte ihren Wohnsitz in Deutschland nicht abmelden und die Krankenkassen dadurch nicht Bescheid wissen

Gruß

Benedikt

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Interessant.

Mir wäre keine Möglichkeit im Lohnprogramm bekannt. Mir scheint ebenfalls, dass es sich hier um kein Problem der Lohnabrechnung an sich handelt.

Woher soll der Arbeitgeber wissen, wo sich der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnis aufhält, also in Deutschland oder im Ausland? Er muss ja dann auch erstmal versuchen den Arbeitnehmer zu kontaktieren.  Ich denke das ist ein reines Problem der Krankenkassen.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

betrifft Ihre Frage das Thema Sozialversicherungspflicht für Saisonarbeitskräfte aus der EU ?

Grundsätzlich gelten für diese Arbeitnehmer nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates.

Im Dokument finden Sie Informationen sowie Kontaktadressen für das jeweils zuständige Land.

Viele Grüße und schöne Feiertage

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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sabinehauch

Vielen Dank für das Dokument.

Bei mir trifft dieses aber nicht zu, da die Pflegekräfte hier sozialversicherungspflichtig sind.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Vielleicht hilft Ihnen diesbezüglich das Dokument:  5303209 - Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (Beispiele für LODAS) weiter.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Stehimwald
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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 Auch wenn es dem damaligen Fragesteller nicht mehr hilft: Ich fand diesen Thread, weil ich heute mit dem gleichen Problem konfrontiert wurde (und über die Datev-Dokumente den Weg nicht fand).  Vielleicht hilft es dem nächsten?

Es gibt inzwischen einen gut versteckten Mini-Haken dafür in den Stammdaten des einzelnen Mitarbeiters: und zwar in Beschäftigung/Tätigkeit/4. Reiter DEÜV/erster Block direkt unterhalb vom "Rentnerschlüssel" = noch oberhalb der "Angaben zur Gesonderten Meldung" mit dem dicken weißen Feld "Meldezeitraum".

 

Das Problem der Krankenkassen liegt wohl in der gesetzlichen Vorgabe, dass in Dt. niemand ohne Krankenversicherung sein darf. Wenn aber ein EU-Bürger hier 9 Monate arbeitet (nicht "beschränkt steuerpflichtig"), sondern normal SV-pflichtig, dann weiß die Krankenkasse bei der Abmeldung NICHT, dass er für 3 Monate in sein schönes warmes Heimatland fährt. Die Krk schätzt also seine Beiträge und erwartet, dass er die selbst zahlt, wenn er eine Weile ohne Job ist und auch vom Arbeitsamt nichts kommt. Sie schreibt ihn auch an und ist erbost über fehlenden Mitwirkungswillen ...

Mit dem Haken "Saisonarbeitnehmer" ist dagegen von vornherein klar, dass der AN keine Leistungen hier in Anspruch nehmen wird und keine Beiträge zu zahlen braucht, wenn er nach den nächsten 9 Monaten Arbeit abgemeldet wird.

So erklärte es der Krankenkassen-Mitarbeiter vor einigen Stunden.

.

 

 

An DATEV: Es wäre leichter zu finden, wenn das Wort "Saisonarbeitnehmer" vorn in der Reihe unter "Statuskennzeichen" und "Rentnerschlüssel" eingeordnet wäre statt mitten im Rentner, mit dem es gar nichts zu tun hat, oder?

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letzte Antwort am 02.05.2023 19:43:39 von Stehimwald
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