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Saison KUG mit Arbeitszeitflexibilisierungsmodell im Baulohn

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letzte Antwort am 09.03.2021 14:35:48 von Matthias_Platz
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Hannah-1
Beginner
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Hallo Community,

 

wir haben unseren Lohn im Januar 2021 umgestellt auf Datev und wollen nun die Abrechnung für 02/2021 durchführen, können allerdings die Berechnung der erstattungsfähigen Saison KUG Stunden im Programm nicht nachvollziehen.

 

Folgende Ausgangsdaten: 

 

  • Agentur für Arbeit erstattet unseres Wissens im Februar aufgrund der 38 Stunden Woche höchstens 152 Stunden (Mo-Do, 8 Std, Fr 6 Std) 
  • Mitarbeiter hat 135 produktive Arbeitsstunden
  • Schlechtwetter 38 Stunden
  • Da wir das Arbeitszeitflexibilisierungsmodell Winter abrechnen ist die Soll Arbeitszeit 164 Stunden für unsere Mitarbeiter
  • Dies bedeutet, die erwirtschafteten Überstunden des Mitarbeiters werden mit den erstattungsfähigen Stunden des Saisons KUG verrechnet, sodass weniger Schlechtwetter in Anspruch genommen werden muss  
  • In diesem Fall ergeben sich 135+38= 173-164= 9 Überstunden

 

Wenn wir nun die 152 möglichen erstattungsfähigen Stunden hernehmen, die produktiven Stunden in Höhe von 135 abziehe, erhalten wir eine erstattungsfähige Stundenanzahl bzw. meldbare Stundenanzahl an die Agentur für Arbeit in Höhe von 17 Stunden. 

 

Problem: Das Lohnprogramm berechnet 152-135=17 Std + 9 Stunden (Weist 26 Saison KUG Stunden aus), also möchte im Prinzip die 9 Stunden, die ja eigentlich abgezogen werden von der erstattungsfähigen KUG Stundenanzahl, erstattet haben. 

 

Leider kann uns bisher keiner weiterhelfen. Vielleicht habt Ihr eine Idee oder eine Anregung was wir hier was falsch betrachten. Vielleicht kann auch jemand ein Berechnungsbeispiel anbringen wie bei die Lohnart 8110 Saison-KUG berechnet wird.

 

Liebe Grüße

Hannah

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
278 Mal angesehen

Hallo,

 


aufgrund der Komplexität des von Ihnen angefragten Themas können wir den Sachverhalt in der Community nicht ausreichend beantworten. 


Wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle direkt an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2021 14:35:48 von Matthias_Platz
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