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Saison-KUG Baulohn bei Kündigung

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letzte Antwort am 07.03.2025 09:08:29 von J-Hinck87
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J-Hinck87
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Liebe Datev-Community

wie rechne ich einen Mitarbeiter im Austrittmonat ab, der Witterungsbedingte Ausfallstunden hat?

Ich hatte nachgelesen, dass es über das Mehraufwands-Winter¬geld läuft, dieses wird aber automatisch berechnet.

Gibt es für den AN ein Ausfallschlüssel, den ich beachten muss? Oder läuft es über die Stundenberechnung.

Liebe Grüße

Jenny

rschoepe
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Das Ziel von Kug ist generell ja, dass die Leute in Beschäftigung bleiben. Daher gibt es ab dem Zeitpunkt der Kündigung kein Kurzarbeitergeld mehr, sondern auch die Ausfallstunden werden als ganz normaler Stundenlohn gezahlt. (Bzw. es gibt noch eine SLA für "Entgelt in Höhe Kug", das solltest du aber mit dem Mandanten absprechen.) Es macht auch keinen Unterschied, wenn der AN kündigt.

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J-Hinck87
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung 😊

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rschoepe
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An der Stelle kann ich übrigens auch das Jahreswechsel-Seminar Baulohn wärmstens empfehlen, da gibt es immer nochmal einen Auffrischer zu solchen Fragen. Die Live-Termine sind jetzt natürlich durch, du kannst es aber auch als Video buchen. Und am Besten schonmal für November eine Erinnerung in den Kalender schreiben. 😉

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J-Hinck87
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Super, Danke für den Tipp.

 

Ist notiert für November 😉

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letzte Antwort am 07.03.2025 09:08:29 von J-Hinck87
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