Hallo Newsgroup,
habe ich etwas übersehen oder führt die Gewährung von Benzingutscheinen oder anderen Sachbezügen dazu, dass Mitarbeiter kein Weihnachtsgeschenk (Buch, Blumen, Christstollen) mehr steuerfrei bekommen dürfen? Das Ergebnis ist doch merkwürdig, denn der regelmäßige Sachbezug ist Entgelt für die Arbeitsleistung (mit Rechtsanspruch) ; das Geschenk eben ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk.
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
leider stellen Weihnachten kein persönliches Ereignis des Mitarbeiters dar .
Nur das persönliche Ereignis stellt ein Geschenk bis zu 60 EUR steuerfrei, ansonsten kann es nur als Sachbezug versteuert werden und wenn - wie in Ihrem Fall - die 44-EUR-Grenze dadurch überschritten wird, wird es steuerpflichtig.
Guten Morgen Herr Müller,
vielleicht besteht ja die Möglichkeit, das Geschenk zum Anlass einer Betriebsveranstaltung zu überreichen. Dann wäre zusätzlich der Sachbezug möglich.
Gruß
T. Reich
Hallo Herr Reich,
in diesem Fall gehört der Sachbezug allerdings in den Freibetrag von 110 EUR, somit bleiben min. 50 EUR fürs Essen etc. übrig bevor es wieder "steuerpflichtig" werden könnte.
Guten Morgen,
die Angelegenheit hat in der Regel trotzdem mehrere Vorteile:
- Sozialversicherungsfreiheit,
- Pauschalierungsmöglichkeit,
- Betriebsausgabe und
- wenn gewünscht, mehr als EUR 44,-- für Geschenk möglich.
Somit besser als 30% Pauschalierung und individuelle Steuerpflicht.
Außerdem muss ja "nur" der EUR 110,-- übersteigende Betrag versteuert werden.
Kleine Kröten muss man halt immer mal wieder schlucken.
Gruß
T. Reich