Hallo,
eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit. Wir würden ihr gerne den Sachbezug in Höhe von 44 € weiter gewähren.
Wird das Elterngeld gekürzt?
Ich würde sagen, nein. Es handelt sich bei den EUR 44,00 um keine einkommenssteuerlichen Einnahmen und nur diese sind für die Ermittlung des Elterngelds relevant. Im Umkehrschluss dürfen diese dann auch nicht das Elterngeld mindern.