Hallo,
ein Mitarbeiter hat neu ein Firmenfahrzeug zusätzlich zu seinem bisherigen Einkommen verhandelt. Bei der Abrechnung ergibt sich aber nun durch den Sachbezug bzw. durch den Abzug des Sachbezugs ein Auszahlungsbetrag unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Im Datev-Dok. 1008471 heißt es dazu
Der Sachbezug verstößt gegen § 107 GewO. Abs. 2 Satz 5 und darf nicht gewährt werden.
Heißt das, dass ich dem Vorgesetzten nun mitteilen muss, dass der AN kein Firmenfahrzeug erhalten darf und dieser das ihm bereits überlassene Fahrzeug wieder zurückgeben muss??
Das wäre ja (salopp gesagt) schon etwas "doof" bzw. macht keinen guten Eindruck...
Oder gibt es für dieses Problem abrechnungstechnisch eine Lösung?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
VG
War der Thread nicht hilfreich genug ?Mit Sachbezug unter Pfändungsfreigrenze
Leider nein. In dem damaligen Thread ging es um einen Sachbezug aus der Gestellung von Mahlzeiten. Der Sachbezug wurde als Lösung dann wohl anteilig gekürzt. Dies ist bei einem Dienstwagen aber ja nicht möglich.