Hallo zusammen,
wir haben den Fall, dass ein MA zwei Sachbezüge erhalten hat, da sein Kind ein Jahr alt geworden ist.
Wir haben jedoch zwei Rechnungen:
Eine beläuft sich auf 60€ für eine Gutscheinkarte und die andere in Höhe von 10€ für eine Fotokarten-Box. (Beide Rechnungen sind für den gleichen tag ausgestellt)
Wie wird dies nun richtig abgerechnet?
Ich hätte jetzt 70€ über sonstigen Sachbezug eingegeben.
Ich freue mich über euer Schwarmwissen!
Hallo,
normalerweise wäre ich bei Dir und würde den 10 €-Gutschein als Sachbezug steuerfrei abrechnen und die Lohnart Sachbezug steuerfrei kopieren und unter Sachbezug persönlicher Anlass abspeichern. Somit könnte man das eindeutiger im Lohn auseinanderhalten. Ob nun aber der 1. Geburtstag eines Kindes als persönliches Ereignis ausreichend ist, ist für mich fraglich und vermutlich prüferabhängig. Ich hätte da meine Bedenken, aber zur Not kann es ja nach einer Prüfung nachverbeitragt werden.
Viel Erfolg
Ich würde einen als Sachbezug (10 €) erfassen, und den 60er, wenn es denn über die Abrechnung soll, im Nettobereich; eigentlich muss er nicht auf die Abrechnung:
Aufmerksamkeiten - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center