Liebe Community,
ich habe einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der laut der DRV als sozialversicherungsfrei gilt.
Jetzt möchte er aber einen Nebenjob aufnehmen, wo er mit seinem Einkommen in die SV-Pflicht fallen würde.
Meine Frage, geht das überhaupt? Gilt der Status der SV-Freiheit nur für seine eigene GmbH oder gilt das dann grundsätzlich?
Hallo Julia,
da er mehrfach beschäftigt ist würde schon die Krankenkasse darauf antworten.
Eigentlich muss man bei mehrfach beschäftigten das Gehalt zusammenrechnen
und den beitragspflichtigen Teil teilen.
LG
Sabine
Hallo Julia,
vielleicht kann dies behilflich sein. Ist aber keine rechtsverbindliche Auskunft meinerseits. Ich würde hier unseren StB fragen.
Stichwort: "hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit"
Dok.-Nr.: 1022510 z.B. behandelt das Thema für einen freiw. Versicherten.
Gruß, volker