Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem in der Vergangenheit gehabt. Ein Mitarbeiter ist zum 26.03. bei uns eingetreten. Fälschlicherweise wurde er im Rechtskreis West angemeldet, denn er gehört zum Rechtskreis Ost.
Er verdient über der BBG. Auf wie viele Tage muss ich und auf wie viele Tage muss der alte AG die SV bzw. anteilig die BBG rechnen?
Ich wäre jetzt von 6 Tagen ausgegangen, denn dies sind die tatsächlichen Tage bis zum Monatsende.
Demnach hätte der alte AG dann aber auch 25 Tage, so dass wir in Summe bei 31 Tagen sind bei festen 30 SV-Tagen.
Ist meine Rechnung BBG*6/30? Und die Rechnung des alten AG BBG*25/30? Um das meldepflichtige Entgelt zu bestimmen?
Ich freue mich über Unterstützung.
Wenn Arbeitnehmer bei mir an Tag x Eintritt und vorher beim Vorarbeiter beschäftigt war kümmere ich mich nicht um SV-Tage. Das berechnet doch Datev selbstständig.
Hier handelt es sich schließlich nicht um eine Mehrfachbeschäftigung.
Selbst bei einer Mehrbeschäftigung ändern wir keine SV-Tage. Hier geht eine Meldung an die Krankenkasse raus und ggf. wird das Entgelt der zweiten Beschäftigung erfasst oder man wartet bis die Krankenkassen zurückmelden
Generell werden SV-Tag bei uns nie angepasst. Wie machen das andere?
Vielleicht habe ich ihr Problem auch nicht verstanden……..
Vielen Dank für die Antwort. Wir müssen das Ganze nun manuell berichtigen, da es in den Vorjahren ein Fehler gegeben hat, sodass ich nun das die Tage und das zu meldende Entgelt manuell berechnen muss.
Das Lohnprogramm hat damals mit 6 Tagen auf 30 SV-Tage gerechnet und folgendes gerechnet und gemeldet:
BBG/30*6. Allerdings wenn dies nun der andere Arbeitgeber mit den 25 Arbeitstagen ebenso macht, dann überschreiten wir mit den Meldungen ja die BBG. Das ist mein gedankliches Problem.