Hallo Ihr,
wir haben gerade SV-Prüfung. Das Steckenpferd unseres Prüfers scheint die Nachverbeitragung von pauschal versteuerten Leistungen zu sein.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben den Sachbezug Mahlzeit mit der Lohnart 282 Steuer und SV-Behandlung 14 ("Sachzuwendung p.St/SVfrei") abgerechnet.
Wir wollten damit die täglichen Mahlzeiten bei einem AG der ein Restaurant ist abrechnen.
Leider war das die falsche Lohnart, diese ist für eingenommene Mahlzeiten über 60 € quasi ein "Dienstessen". Es wurden 30% anstatt 25% pauschal versteuert.
Mit dem Ergebnis, dass die Leistungen in der L-St-Anmeldung unter 37b eingetragen worden sind.
Nun meint der Prüfer er könnte diese offensichtlich unrichtige Angabe in der L-St-Anmeldung verbeitragen, da es ein § 37b für Arbeitnehmer ist und dafür schließlich SV-Beiträge zu zahlen sind.
Das kann doch nicht sein!
Hat jemand so was schon mal gehabt oder was ähnliches?
Der Prüfer nimmt die nicht korrekte L-St-Anmeldung um für etwas Beiträge zu erheben, für das es nichts zu erheben gibt!
Hat jemand eine Idee, wie wir (mit einer Rechtsgrundlage) da rauskommen.
DANKE DANKE DANKE
Hallo,
ich habe da leider eine schlechte Nachricht für Sie: siehe Haufe
Hallo Lohnhilfe,
ja, dass habe ich diese Jahr auch gelernt...🙄
Die pauschalen Steuern wurden (rechtzeitig) sogar in Höhe von 30% gezahlt!
Sie tauchen lediglich in der falschen Spalte der L-St.-Anmeldung auf.
Sie müssten in Zeile 41 -ohne § 37b anstatt in Zeile 44 -nach § 37b sein!
Das kann doch nicht sein das diese, weil sie in der falschen Spalte auftauchen, plötzlich SV-pflichtig werden???🤔
Nachvollziehbar ist das für mich, wenn nachträglich also verspätet eine Korrektur und damit die verspätetet Zahlung erfolgte.
Sie werden deshalb sv-pflichtig, weil sie NICHT in der LohnsteuerBESCHEINIGUNG der jeweiligen AN stehen, bzw. nach Erstellen dieser auf eine Lohnart umgebucht wurden, was zwar Pauschbesteuerung erlaubt aber SV-Pflicht auslöst.
Hallo Lohnhilfe,
das "Augen rollen" galt natürlich mir- da ich erst jetzt von dieser Regelung gehört habe😃
Viele Grüße😄
Hallo TN,
bei uns taucht weder die "falsche" pauschale Lohnsteuer "nach § 37b" in der Lohnsteuerbescheinigung auf, noch der früher mal richtig abgerechnete Sachbezug Essen "nicht nach § 37 b".
Muss der pauschal versteuerte Sachbezug Mahlzeit bescheinigt werden?
In welcher Zeile?
Hallo,
kein Problem, hab es schon richtig verstanden 🙂