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SV-Prüfung falsche Pauschalsteuer nun SV-pflicht

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letzte Antwort am 26.11.2020 10:30:37 von lohnhilfe
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flocke
Einsteiger
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Hallo Ihr,

 

wir haben gerade SV-Prüfung. Das Steckenpferd unseres Prüfers scheint die Nachverbeitragung von pauschal versteuerten Leistungen zu sein.

 

Folgender Sachverhalt:

Wir haben den Sachbezug Mahlzeit mit der Lohnart 282 Steuer und SV-Behandlung 14 ("Sachzuwendung p.St/SVfrei") abgerechnet.

Wir wollten damit die täglichen Mahlzeiten bei einem AG der ein Restaurant ist abrechnen.

Leider war das die falsche Lohnart, diese ist für eingenommene Mahlzeiten über 60 € quasi ein "Dienstessen". Es wurden 30% anstatt 25% pauschal versteuert.

Mit dem Ergebnis, dass die Leistungen in der L-St-Anmeldung unter 37b eingetragen worden sind.

 

Nun meint der Prüfer er könnte diese offensichtlich unrichtige Angabe in der L-St-Anmeldung verbeitragen, da es ein § 37b für Arbeitnehmer ist und dafür schließlich SV-Beiträge zu zahlen sind.    

 

Das kann doch nicht sein!

Hat jemand so was schon mal gehabt oder was ähnliches?

Der Prüfer nimmt die nicht korrekte L-St-Anmeldung um für etwas Beiträge zu erheben, für das es nichts zu erheben gibt!

 

Hat jemand eine Idee, wie wir (mit einer Rechtsgrundlage) da rauskommen.

DANKE DANKE DANKE

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

ich habe da leider eine schlechte Nachricht für Sie: siehe Haufe

 

Erfolgt eine zulässige Pauschalversteuerung erst nach der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, ist dieser Bezug in der Sozialversicherung zu verbeitragen.
LG
VM
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flocke
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Lohnhilfe,

 

ja, dass habe ich diese Jahr auch gelernt...🙄

 

Die pauschalen Steuern wurden (rechtzeitig) sogar in Höhe von 30% gezahlt!

Sie tauchen lediglich in der falschen Spalte der L-St.-Anmeldung auf.

Sie müssten in Zeile 41 -ohne § 37b anstatt in Zeile 44 -nach § 37b sein!

 

Das kann doch nicht sein das diese, weil sie in der falschen Spalte auftauchen, plötzlich SV-pflichtig werden???🤔

 

Nachvollziehbar ist das für mich, wenn nachträglich also verspätet eine Korrektur und damit die verspätetet Zahlung erfolgte.  

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TN
Fachmann
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Sie werden deshalb sv-pflichtig, weil sie NICHT in der LohnsteuerBESCHEINIGUNG der jeweiligen AN stehen, bzw. nach Erstellen dieser auf eine Lohnart umgebucht wurden, was zwar Pauschbesteuerung erlaubt aber SV-Pflicht auslöst.

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flocke
Einsteiger
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Hallo Lohnhilfe,

 

das "Augen rollen" galt natürlich mir- da ich erst jetzt von dieser Regelung gehört habe😃

 

Viele Grüße😄 

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flocke
Einsteiger
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Hallo TN,

 

bei uns taucht weder die "falsche" pauschale Lohnsteuer "nach § 37b" in der Lohnsteuerbescheinigung auf, noch der früher mal richtig abgerechnete Sachbezug Essen "nicht nach § 37 b".

 

Muss der pauschal versteuerte Sachbezug Mahlzeit bescheinigt werden?  

In welcher Zeile?   

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,

 

kein Problem, hab es schon richtig verstanden 🙂

LG
VM
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6
letzte Antwort am 26.11.2020 10:30:37 von lohnhilfe
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