Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und finde keine Lösung-komme auch nicht zu DATEV durch.
Ich habe in einer Zahnarztpraxis einen Zahnarzt beschäftigt als AN. Dieser macht auch
Notfalldienst. In 2023 entschied ein Arbeitsgericht, dass diese Notfalldienste nicht Selbst-
ständige Arbeit ist sondern sozialversicherungspflichtig ist.
Jetzt hat die KZV eine Abrg gemacht und den AN als Selbstzahler geschlüsselt. Die Kranken-
kasse sagte mir, ich müsse ihn auch für diesen Zeitraum (Teilzeitraum im Monat) als Selbstzahler schlüsseln und die Dame von Krankenkasse wüsste, dass dies bei DATEV ginge. Leider kann ich
ich kein Dokument finden, wie ich dies mache.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Der Betreff wurde von @Nina_Schöneweis angepasst.
Ist der Mitarbeiter pflichtversichert in der gesetzlichen Kv oder freiwillig versichert (über JAE) in der gesetzlichen KV ?
Bei freiwilligen in der KV geht das unproblematisch. Ist meiner Erinnerung nach nur ein Haken zu setzten.
Bei Pflichtversicherten ist das nicht möglich.
Oder kennt das hier jemand?.
Für teilzeiträume im Monat Unterschiede in der KV zu machen halte ich für unmöglich unter einer Personalnummern
Hallo danke für die Antwort,
er ist pflichtversichert.